Handwerkskammern vertreten , wie wir unser Handwerk, das Gesamthandwerk auf allen Ebenen des wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Lebens.
Als Körperschaften des öffentlichen Rechts übernehmen sie eine Vielzahl hoheitlicher Aufgaben, die ihnen vom Staat übertragen wurden.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das »Gesetz zur Ordnung des Handwerks« (Handwerksordnung – HwO).
---- Sie sind die Rechtsaufsichten unserer Innungen! ----
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Die nordrhein-westfälischen Handwerkskammern bündeln sich als Mitglieder im
Westdeutschen Handwerkskammertag.