Mindestlohn für Auszubildende beschlossen.
Es hat sich bereits angekündigt. Ab 2020 wird der Mindestlohn für Auszubildende eingeführt. Nachdem sich die Bundesregierung zur Einführung eines Mindestlohns für Auszubildende geeinigt hat, stimmte der Bundesrat am 28.6.2019 der Neuregelung zu.
Der Mindestlohn für Auszubildende soll für neue Ausbildungsverträge ab 1.1.2020 gelten, die außerhalb der Tarifbindung liegen. Auch zur Höhe des Azubi-Mindestlohns gibt die Reform des Berufsbildungsgesetzes Auskunft.
So soll der Mindestlohn für Auszubildende im 1. Lehrjahr 515 Euro monatlich im Jahr 2020 betragen. Ab 2021 soll der Mindestlohn für Auszubildende dann auf 550 Euro monatlich ansteigen. Weitere Steigerungen sind für die Folgejahre geplant. Konkret soll 2022 ein Azubi-Mindestlohn von 585 Euro im Monat und 2023 die Mindestausbildungsvergütung 620 Euro je Monat betragen. Die Werte gelten jeweils für das 1. Ausbildungsjahr.
Außerdem ist eine Anhebung im Laufe der Ausbildung geplant, so dass der Mindestlohn für Auszubildende im 2. Lehrjahr um 18 Prozent steigen soll, um 35 Prozent im 3. Ausbildungsjahr und um 40 Prozent im 4. Ausbildungsjahr.
Achtung: Es ist jedoch auch beabsichtigt, eine Abweichung nach unten des Mindestlohns für Auszubildende zuzulassen, wenn ein gültiger Tarifvertrag besteht.
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | |
2020 | 515,00 | 607,00 | 695,00 | 721,00 |
2021 | 550,00 | |||
2022 | 585,00 | |||
2023 | 620,00 | 731,00 | 837,00 | 868,00 |
+ 18 % | + 35 % | + 40% |