ELFENBEIN NEUE Verordnung „Elefanten-Elfenbein“

Der Handel mit Elfenbein ist in der Europäischen Union (EU)  weitgehend verboten.
Das ab dem 19. Januar 2022 in Kraft getretene Maßnahmenpaket, welches Importe, Exporte und EU-internen Handel mit Elfenbein sehr stark einschränkt ist im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die Verordnung 2021/2280 (Link zur Verordnung) sieht einige wenige Ausnahmen vor:
Rohes Elfenbein darf nur für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden.
Verarbeitetes Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn die Objekte älter als von 1947 sind und ein entsprechendes Zertifikat besitzen.
Für Musikinstrumente gilt das Jahr 1975 als Grenze.
Teilweise dürfen die Objekte und Instrumente jedoch nur an Museen verkauft werden.