Informationen zur Verpackungsverordnung

Der LIV empfiehlt:
Ändern, ergänzen Sie Ihre AGB:

Fügen Sie hinzu, dass Sie Ihre Verpackungen zu Pfand Verpackungen erklären und diese auf Wunsch gegen Gutschein zurücknehmen.

Sie haben so die Möglichkeit in allen Verpackungen Informationen zu Ihrem Unternehmen einzubringen... und bei Rücknahme  mit dem versprochenen Gutschein einen erneuten Umsatz zu erzeugen.

Beim Versand, im B2B Bereich, sollten Sie den Adressaten in Ihren Schriftverkehren dazu auffordern, die Verpackung für die Rücksendung zu verwenden.

Darüber hinaus sind Sie sind seit 01.01.2019 verpflichtet, einen Mengennachweis Ihrer Verpackungsmaterialien zu erstellen.
Formulieren Sie in etwa so:
In meinem Unternehmen fallen, auf ein Kalenderjahr bezogen, zum Teil im Umlauf verwendete, Verpackungsmengen an:
Papier/Pappe: ca. _____________ kg
Kunststoff:       ca. _____________ kg
Sonstiges:        ca. _____________ kg.
Festgestellt und am 1.1.2019 dokumentiert
durch - Name -
Unterschrift
Für den Fall, dass sie eine Anfrage zu dem Thema erhalten, können Sie diesen Schriftsatz Beweis führend vorlegen.

Bei Fragen senden Sie uns eine Mail an rf@liv-nrw.de